Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
Mit dem Online-Antrag haben Sie die Möglichkeit, die Daten zur Antragsvorbereitung an die Samtgemeinde Hesel elektronisch zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Kinderreisepasses im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt aufsuchen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und für Sport
Online-Formular:
» Einverständniserklärung zur Beantragung eines Kinderreisepasses
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