Bürger-Info
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Kinderreisepass Ausstellung - Holtland

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.

In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.

Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.

Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Mit dem Online-Antrag haben Sie die Möglichkeit, die Daten zur Antragsvorbereitung an die Samtgemeinde Hesel elektronisch zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Kinderreisepasses im Einwohnermeldeamt  erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt aufsuchen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen

  • Anwesenheit des Kindes zur Identitätsprüfung
    • Kann das Kind nicht persönlich anwesend sein, wird nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt.
    • Spätestens bei der Ausgabe des Dokumentes muss eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

  • Der Vordruck zur Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten ist unter Anträge/Formulare zu finden

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und für Sport

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Online-Formular:

» Einverständniserklärung zur Beantragung eines Kinderreisepasses

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Kinderreisepass Ausstellung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Melde- und Personenstandswesen
Adresse

Rathausstraße 14

26835 Hesel

Postanschrift

Postfach 1254

26833 Hesel

Telefon

04950 39-0

Fax

04950 39-39


Mitarbeiter

Frau Saskia Desenz
Frau Saskia Desenz
Telefon

04950 3913

Raum

E-05

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Frau Ute Ötjen
Telefon

04950 39-14

Raum

E-06

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Allgemeine Informationen

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle: Kreuzung B72/436

Bus: 625

Bus: 460

Bus: 467

Haltestelle: Kreuzung L24

Bus: 619

Bus: 625

Bus: 476

Haltestelle: B436

Bus: 467

Bus: 619

Bus: 625

Bus: 460

Parken

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 1 | Gebühren: nein

Parkplatz:

Anzahl: 15 | Gebühren: nein

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

Nah am Menschen und für die Region.

Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

mo., di., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di., do.
14.00 - 16.00 Uhr