Bürger-Info
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Planfeststellung - Neukamperfehn

Leistungsbeschreibung

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bund und beim Land, die diese Aufgabe ggf. an untergeordnete Ebenen übertragen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Planfeststellung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stellen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

Nah am Menschen und für die Region.

Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

mo., di., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di., do.
14.00 - 16.00 Uhr