Bürger-Info
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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen - Firrel

Leistungsbeschreibung

  • Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
  • Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.

Teaser

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde
  • Registrierung der Unterlagen
  • Eingangsbestätigung, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
  • Prüfung der Unterlagen
  • Erteilung der Bescheinigung (und Gebührenbescheid)
  • Versendung der Unterlagen an den Antragsteller, die Antragstellerin

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt, Ihrer großen selbstständigen Stadt bzw. Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Voraussetzungen

  • das zu teilende Vorhaben muss bauaufsichtlich genehmigt sein
  • die beabsichtigte Teilung muss dem Bauplanungsrecht entsprechen
  • das Teileigentum muss im bauplanungsrechtlichen Sinne abgeschlossen sein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
  • Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
  • Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
  • Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)

Welche Gebühren fallen an?

Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
  • durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden

Bearbeitungsdauer

2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Urheber

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen - Formulare

PDF-Icon Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß § 7 i.V. § 3 Abs. 2 WEG - (Niedersachsen)

Zuständige Stelle

Bauamt
Adresse

Bergmannstraße 37

26789 Leer

Telefon

0491 926-1264

Telefon

0491 926-1248

Telefon

0491 926-1217

Telefon

0491 926-1317

Fax

0491 926-1754


Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

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