Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“ haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Was kann gefördert werden:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den altersgerechten Umbau von Wohnraum zinsgünstige Darlehen als weitere Förderungsmöglichkeit an. Mit verschiedenen Bausteinen kann insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung ermöglicht werden.
» Informationen zu Förderprogrammen auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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