Wer bei der Polizei
kann dies im Internet tun - unabhängig von Öffnungszeiten und egal, wo er oder sie sich gerade aufhalten.
Die Zuständigkeit liegt beim Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bitte beachten Sie:
In Notfällen verwenden Sie die Notrufnummer 110.
Die Online-Wache ist nicht für die Entgegennahme von Notrufen geeignet.
In dringenden Fällen - oder in solchen Fällen, in denen Sie sich hinsichtlich der Eilbedürftigkeit polizeilicher Maßnahmen nicht sicher sind - suchen Sie bitte umgehend die nächste Polizeidienststelle auf oder rufen Sie Ihre Polizei über die Amtsrufnummer an.
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |