Amtlich zurückgelassene Gegen- und Zweitproben von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen dürfen nur durch hierfür zugelassene private Sachverständige untersucht werden.
In der Übersicht des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie die in Niedersachsen zugelassenen und anerkannten privaten Sachverständigen zur Untersuchung amtlich zurückgelassener Proben.
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