Bürger-Info
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Integrationsprojekte für schwerbehinderte Menschen - Holtland

Leistungsbeschreibung

Werden bei einer Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung mindestens 25 % der Arbeitsplätze mit neu einzustellenden schwerbehinderten Menschen besetzt, kommt eine Förderung als Integrationsprojekt in Betracht. Integrationsprojekte können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und besonderen Aufwand erhalten. Integrationsprojekte dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen einer bestimmten Zielgruppe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung aufgrund von Art und Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt. Integrationsprojekte sind auf Dauer angelegte, rechtlich und wirtschaftlich selbständige Personen- oder Kapitalgesellschaften, die erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgen. Sie sind somit marktorientierte Unternehmen und keine maßnahmeorientierten Einrichtungen.

Verfahrensablauf:
Die Förderung muss formlos beantragt werden. Nach Eingang der Unterlagen beauftragt das Integrationsamt die NBank mit der Prüfung der nachhaltigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein aussagefähiges Unternehmenskonzept, das auf folgende Punkte eingeht:

  • Kurzvorstellung des Vorhabens
  • Produkte / Dienstleistungen
  • Markt / Konkurrenz
  • Management
  • Mitarbeiter
  • Marketing
  • Organisation des Unternehmens
  • Finanzierung (Erfolgsrechnung / Ergebnisvorschau über 5 Jahre; Liquiditätsplan)

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Integrationsprojekte für schwerbehinderte Menschen - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Postanschrift

Postfach 10 08 44

31108 Hildesheim

Adresse

Domhof 1

31134 Hildesheim

Telefon

05121 304-0

Fax

05121 304-611


Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten

Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle: "Bohlweg" oder "Schuhstr."

Bus: 1,2,4 und 5

Parken

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 2 | Gebühren: nein

Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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Samtgemeinde Hesel

Nah am Menschen und für die Region.

Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

mo., di., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di., do.
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