Auf Antrag können von der zuständigen Stelle sachverständige Personen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) für eines oder mehrere der folgenden Sachgebiete anerkannt werden:
Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
» Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anerkennungen anderer Bundesländer sind in Niedersachsen gültig.
Ausführliche Informationen sind im Auskunftssystem ReSyMeSA enthalten. ReSyMeSa dient der Recherche nach den von den Bundesländern in den Umweltbereichen Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser notifizierten Stellen und sachverständigen Personen.
Das Anerkennungsverfahren wird für die norddeutschen Länder durch die Handelskammer Hamburg koordiniert. Auf deren Internetseite finden Sie das Informationsblatt "Bodenschutz und Altlasten Sachverständige".
» Informationsblatt Bodenschutz und Altlasten Sachverständige
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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