Wenn Sie Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben wollen, benötigen Sie hierfür eine gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
» Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVV) an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |