Soweit es in der Straßenreigungssatzung und der dazu erlassenen Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Hesel bestimmt ist, sind die Eigentümer*innen zur Reinigung der an ihre Grundstücke angrenzenden Straßen und zum Winterdienst verpflichtet.
In dieser Karte sind alle betroffenen Straßenabschnitte markiert. Sie können darin einsehen, ob Ihr Grundstück betroffen ist und Sie zur Straßenreinigung und zum Winderdienst verpflichtet sind.
Die jeweils aktuelle Fassung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung können in der Rubrik Ortsrecht eingesehen werden.