Strassenreinigung

Straßenreinigungspflicht und Winterdienst

Soweit es in der Straßenreigungssatzung und der dazu erlassenen Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Hesel bestimmt ist, sind die Eigentümer*innen zur Reinigung der an ihre Grundstücke angrenzenden Straßen und zum Winterdienst verpflichtet.

In dieser Karte sind alle betroffenen Straßenabschnitte markiert. Sie können darin einsehen, ob Ihr Grundstück betroffen ist und Sie zur Straßenreinigung und zum Winderdienst verpflichtet sind.



Die jeweils aktuelle Fassung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung können in der Rubrik Ortsrecht eingesehen werden.

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

Nah am Menschen und für die Region.

Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

mo., di., mi., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di.
14.00 - 16.00 Uhr

do.
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