Bürger-Info
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Osterfeuer Genehmigung - Firrel

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Osterfeuer Genehmigung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stellen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

Nah am Menschen und für die Region.

Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

Mo., Di., Mi., Do., Fr.
09:00 – 12:00 Uhr

Mo., Di. 14:00 – 16:00 Uhr
Mi. 14:00 – 16:00 Uhr (nur Bürgerbüro)
Do. 14:00 – 16:00 Uhr (Meldeamt & Bürgerbüro bis 18:00 Uhr)