Mit dem Niedersächsischen Fischereigesetz (Nds. FischG), der Niedersächsischen Binnenfischreiverordnung (BiFischO ND) sowie der Niedersächsischen Küstenfischereiordnung (NKüFischO) werden die Einzelheiten von Fischfang und Fischbesatz geregelt. Danach sind bestimmte Sachverhalte gänzlich verboten und andere Handlungen sind nur mit Ausnahmegenehmigungen erlaubt.
So ist insbesondere verboten:
Die Zuständigkeit liegt je nach Örtlichkeit des Gewässers beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Staatliche Fischereiamt Bremerhaven.
» Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst in Niedersachsen
Für die behördlichen Erlaubnisse oder Ausnahmen werden gemäß Allgemeiner Gebührenordnung fällig:
Es müssen keine Fristen zu beachtet werden.
Der Fischereierlaubnisschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis, deren Entgelt der jeweilige Fischereirechtsinhaber festsetzt.
Bei dem Fischereierlaubnisschein können die Auflagen und Bedingungen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Ein Ansprechpartner für einen Fischereierlaubnisschein ist erfahrungsgemäß der örtliche Fischereiverein, den Sie über die Landessportfischerverbände erfragen önnen. Die Links zu diesen Verbänden finden Sie auf der Seite über den Fischereischein.
Ausnahmen von den Verboten und Fangbeschränkungen können nur zugelassen werden, wenn dies für wissenschaftliche Zwecke, zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer oder für Hegemaßnahmen erforderlich ist. Eine Ausnahme zum Fischfang in Fischwegen kann nur für wissenschaftliche Zwecke und Funktionskontrollen zugelassen werden.
Die Genehmigung zur Benutzung von Elektrofischereigeräten schließt die privatrechtliche Befugnis zum Fischfang (Fischereierlaubnis) nicht mit ein. Weiteres zur Elektrofischerei können Sie der Seite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entnehmen.
» §§ 49 Abs. 1 und 57 Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)
» §§ 6, 10 und 12 Abs. 3 Niedersächsische Binnenfischereiordnung (BiFischO ND)
» §§ 4, 6, 7, 9 und 10 Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO)
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