Bürger-Info
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Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke - Firrel

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.

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Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke - Formulare

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Zuständige Stellen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

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Samtgemeinde Hesel

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Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

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mo., di., mi., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di.
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do.
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