Am 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) in der ambulanten Pflege mit einer Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten.
Über Einzelheiten zum PNG informieren die Pflegekassen und das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel.: +49 30 3406066-02.
Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung vermittelt
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
» Bürgertelefon zur Pflegeversicherung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |