Bürger-Info
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Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung - Brinkum

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit,
  • zum Schaden und
  • zum Melder (für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.

Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

die AG Kommunenredaktion

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stellen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

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26835 Hesel

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