Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.
Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.
Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.
Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos den Personennahverkehr nutzen oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhalten.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Sie können bei der zuständigen Stelle telefonisch formlos ein Antragsformular anfordern.
» Behinderung und Ausweis – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
» Schwerbehindertenausweis – Fragen und Antworten zum Beiblatt mit Wertmarke
» Schwerbehindertenausweis - Informationen für Menschen mit Behinderung
» § 3a Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |