Wenn Sie für Ihre Familie Wohneigentum für den eigenen Bedarf kaufen oder bauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Das Baukindergeld richtet sich an Familien mit Kindern, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und selbst darin leben möchten. Sie können es nur dann beantragen, wenn Sie die Immobilie selbst nutzen und noch kein Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland besitzen.
Das Baukindergeld wird als Zuschuss gezahlt:
Insgesamt können Sie EUR 12.000 für jedes Kind erhalten, wenn Sie 10 Jahre lang ununterbrochen selbst in der Wohnung oder dem Haus wohnen. Wichtig ist das Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung. Auch wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, bekommen Sie weiterhin die Förderung.
Für die Förderung spielt es keine Rolle, ob Sie selbst neu bauen, einen Neubau kaufen oder eine Bestandsimmobilie übernehmen möchten. Wichtig ist aber, dass die Baugenehmigung ab dem 01.01.2018 erteilt oder der Kaufvertrag frühestens am 01.01.2018 geschlossen wurde. Außerdem müssen die Kosten für den Neubau oder Kauf (ohne Erwerbsnebenkosten) höher sein als die Förderung durch das Baukindergeld.
Sie können die Förderung durch das Baukindergeld auch mit anderen Förderprogrammen kombinieren.
Sie können das Baukindergeld beantragen, wenn:
Es fallen keine Gebühren an.
Das Baukindergeld können Sie nur online beantragen.
Wenn Sie eingezogen sind, gehen Sie bitte auf das KfW-Zuschussportal und folgen Sie den Anweisungen. Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen. Entweder per Video-Identifizierung oder mit dem Postident-Verfahren der Deutschen Post Die Unterlagen können Sie dann direkt im KfW-Zuschussportal hochladen (technisch erst ab März 2019 möglich) Nach der Prüfung der Nachweise durch die KfW wird die erste Zuschussrate auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Ihren Auszahlungstermin finden Sie auf der Auszahlungsbestätigung. Die weiteren Zuschussraten werden in den folgenden neun Jahren im selben Monat wie die Erstauszahlung überwiesen. Wenn Sie die geförderte Immobilie verkaufen, vermieten, oder verpachten, müssen Sie die KfW unverzüglich schriftlich oder per E-Mail informieren.
Antragstellung: frühestens ab und spätestens 3 Monate nach Einzug (maßgeblich: Meldebescheinigung)
Bei Einzug bis zum 18.08.2018:
sonst:
Dokumentenprüfung beginnt erst im März 2019.
Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI)
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