Bürger-Info
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche - Schwerinsdorf

Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

Dazu zählen:

  • Unterstützung und Beratung der Eltern
  • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
  • Medizinische Behandlungen
  • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Alltagsbegleitung

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

» § 264 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung

- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stellen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

Nah am Menschen und für die Region.

Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

Mo., Di., Mi., Do., Fr.
09:00 – 12:00 Uhr

Mo., Di. 14:00 – 16:00 Uhr
Mi. 14:00 – 16:00 Uhr (nur Bürgerbüro)
Do. 14:00 – 16:00 Uhr (Meldeamt & Bürgerbüro bis 18:00 Uhr)