Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern.
Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.
Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt online über Mein ELSTER (www.elster.de) oder über eine kommerzielle Steuersoftware ausfüllen und übermitteln.
Für Unternehmen/Selbstständige, Personengesellschaften und Körperschaften (auch nach ausländischem Recht) besteht eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,
Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.
Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das für Ihre Gemeinde zuständige Finanzamt können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.
» Suche nach zuständigem Finanzamt auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
Sie nehmen eine
oder Sie gründen eine
oder
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst online – bei Mein ELSTER (www.elster.de) bzw. mittels kommerzieller Steuersoftware - vornehmen. Für folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung besteht die Pflicht diese elektronisch zu übermitteln:
Steuerliche Anmeldung bei Mein ELSTER (www.elster.de) online vornehmen:
Steuerliche Anmeldung schriftlich vornehmen:
Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.
Die Bearbeitungszeit ist je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich.
» Anleitung zum Fragebogen für die steuerliche Erfassung (Einzelunternehmen)
» Anleitung zum Fragebogen für die steuerliche Erfassung einer Körperschaft nach ausländischem Recht
Wird eine neue Steuernummer erteilt (nach Prüfung des übermittelten Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und der zugehörigen Unterlagen), erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre neue Steuernummer. Bei dieser Mitteilung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Deshalb kann gegen die Mitteilung der Steuernummer kein Rechtsbehelf eingelegt werden.
Landesamt für Steuern Niedersachsen
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