Wenn Sie eine EU-zugelassene Besamungsstation, eine Embryo-Entnahmeeinheit/Erzeugereinheit und/oder ein Samendepot betreiben möchten, benötigen Sie dafür vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung. Sie können diese beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) beantragen.
Eine Besamungsstation ist ein Zuchtmaterialbetrieb zur Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen für die künstliche Besamung.
Eine Embryo-Entnahmeeinheit ist ein Zuchtmaterialbetrieb zur Entnahme, Aufbereitung, Lagerung sowie Abgabe von Eizellen und Embryonen.
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 31.
Sie erhalten die Erlaubnis, wenn
Wenn alle einzureichenden Unterlagen im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) vorliegen, werden diese auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Im Anschluss erfolgt eine Betriebskontrolle durch die Veterinärmediziner des LAVES in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter. Sollten dabei keine Beanstandungen festgestellt werden, erhalten Sie im Anschluss die Genehmigung zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit.
Sie benötigen die EU-Zulassung/Genehmigung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.
» Zulassung Besamungsstation Schweine: Anhang A der Richtlinie 90/429/EWG
» Zulassung Besamungsstation Rinder: Anhang A Kapitel I Nr. 1 der Richtlinie 88/407/EWG
» Ab dem 21.04.2021 gilt folgende Rechtsgrundlage: Delegierte Verordnung (EU) 2020/686
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
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