Den Alleinerbschein stellt Ihnen das Nachlassgericht aus. Er bezeugt, dass Sie als einzige Person Erbin oder Erbe sind, also die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers allein antreten. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Person Sie im Testament oder Erbvertrag als Allein- oder Universalerbe eingesetzt hat.
Mit dem Erbschein erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf Bankkonten der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen.
Wenn Sie Ihr Erbe angenommen haben, benötigen Sie häufig einen Nachweis für Ihre Erbenstellung. Sind Sie nach einem Testament oder Erbvertrag Alleinerbin oder Alleinerbe, können Sie einen Alleinerbschein beantragen.
Nur als Alleinerbe können Sie einen Alleinerbschein beantragen.
Formulare:
Onlineverfahren möglich:
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig:
Einen Alleinerbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen:
Sie müssen keine Fristen einhalten.
» Informationsbroschüre des Bundesjustizministeriums zum Erben und Vererben
» Informationsbroschüre "Vererben – erben" des Niedersächsischen Justizministeriums
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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