Mit der Einstiegsqualifizierung können Sie junge Menschen, die sich schon für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung in Ihrem Betrieb vorbereiten. Im Rahmen eines bezahlten Praktikums werden sie an die zukünftigen Ausbildungsinhalte herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.
Für die Praktikumsvergütung können Sie einen monatlichen Zuschuss bis zu EUR 262,00 zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag beantragen.
Inhaltlich sollte sich das Praktikum am zukünftigen Ausbildungsberuf orientieren. Außerdem sollten Sie anstreben, die Praktikantin oder den Praktikanten in Ihren Betrieb zu übernehmen.
Förderungsfähig sind:
Dies gilt auch für junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Jobcenter erhalten.
Die Förderung beginnt in der Regel frühestens ab dem 1.10. eines jeden Jahres. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab dem 1.8. ist grundsätzlich möglich.
Wenn Sie junge Menschen über ein bezahltes Praktikum an eine Berufsausbildung in Ihrem Betrieb heranführen möchten, können Sie einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung beantragen.
Die für Sie zuständige Dienststelle finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Die für Sie zuständige Dienststelle finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Keine
Den Zuschuss zur Einstiegsqualifizierung müssen Sie schriftlich beantragen:
Es gibt keine Frist. Sie müssen die Förderung beantragen, bevor die Einstiegsqualifizierung beginnt. Die Bewerberin oder der Bewerber muss vor Antritt des Praktikums in der Berufsschule angemeldet werden, sofern Berufsschulpflicht besteht.
» Informationen zur Ausbildungsförderung auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
» Informationsheft der Bundesagentur für Arbeit zur betrieblichen Einstiegsqualifizierung
» Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Einstiegsqualifizierung
Widerspruch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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