Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie Aufgaben unter bestimmten Voraussetzungen auf ein anderes Unternehmen – ein sogenanntes Auslagerungsunternehmen – auslagern.
Folgende Aufgaben können Sie zum Beispiel auslagern:
- Portfolioverwaltung
- Risikomanagement
- Buchhaltung
Sie müssen dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus den folgenden 2 Gründen mitteilen:
- Die BaFin stellt damit sicher, dass Sie als Verwaltungsgesellschaft die Kontrolle über Ihre Geschäfte behalten.
- Die BaFin ist als Aufsichtsbehörde verpflichtet, die Kontrolle Ihrer beaufsichtigten Unternehmen, wie den Zugang zu wichtigen Informationen, sicherzustellen.
Sie können als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Aufgaben auf andere Unternehmen auslagern. Dies müssen Sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.
Anzeige der Auslagerung:
- eindeutige Benennung des Auslagerungsunternehmens durch Namensnennung der juristischen Person mit Angabe des Sitzes
- Beschreibung der ausgelagerten Funktion beziehungsweise Tätigkeit
- Angabe des Investmentvermögens oder der Investmentvermögen sowie des Vermögensgegenstands
- Angabe des Zeitpunkts, zu dem die Auslagerung in Kraft tritt
- objektive Gründe der Auslagerung
- Darlegung, dass die Interessen des Auslagerungsunternehmens nicht mit denen der Kapitalverwaltungsgesellschaft beziehungsweise der Anlegenden in Konflikt stehen, außer das Auslagerungsunternehmen
- trennt seine Aufgaben bei der Portfolioverwaltung oder dem Risikomanagement funktional und hierarchisch von seinen anderen potenziell dazu im Interessenkonflikt stehenden Aufgaben und
- ermittelt, steuert und beobachtet die potenziellen Interessenkonflikte ordnungsgemäß und legt sie den Anlegenden des Investmentvermögens gegenüber offen
- bei Auslagerung der Portfolioverwaltung oder Risikomanagement auf ein Auslagerungsunternehmen mit Sitz im Ausland:
- Nachweis über Zulassung oder Registrierung des Auslagerungsunternehmens zum Zwecke der Vermögensverwaltung und
- Nachweis über Aufsicht unter Angabe der Zulassungs- und Registrierungsnummer
- Gegebenenfalls müssen Sie den Auslagerungsvertag bei der BaFin nachreichen
Genehmigungsantrag für die Auslagerung des Portfolio- und Risikomanagements:
- Voraussetzungen für Genehmigungsantrag nachweisen
- Auslagerungsvertrag
- notwendige Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und Eignung der Geschäftsleitung
Das individuelle Kassenzeichen wird im Gebührenbescheid angegeben. Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet.
Die Anzeige beziehungsweise den Genehmigungsantrag können Sie formlos stellen:
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie alles über das MVP Portal an die BaFin.
- Sie erhalten einen Bescheid auf Ihren Genehmigungsantrag.
Sie müssen eine Auslagerung mitteilen, bevor die Auslagerungsvereinbarung in Kraft tritt.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
24.07.2024