Das Land gewährt Zuwendungen für die Initiierung stadtregionaler Kooperationen und die Entwicklung von Projekten, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume zu stärken. Das Ziel des Programms ist die Vernetzung dieser Orte untereinander, um Ideen zu entwickeln, wie Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen ihre Attraktivität und Lebendigkeit erhalten oder steigern können.
Zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung
Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen müssen
Vorlage einer Interessenbekundung bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung
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