Als kirchlicher Träger einer Ersatzschule, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, können Sie die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Personalkosten beantragen. Da dieser Antrag jedoch erst nach Ablauf des betreffenden Schuljahres gestellt werden kann, haben Sie die Möglichkeit, Abschlagszahlungen zu beantragen.
Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können Abschlagszahlungen für die Beteiligung an laufenden Personalkosten beantragen.
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung
Abschlagszahlungen für die Personalkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.
Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Personalkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.
Für die Erstattung der Sachkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Niedersächsisches Kultusministerium
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