Sie brauchen eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Unternehmen nachts länger gearbeitet werden soll.
Die Bewilligung der längeren Nachtarbeit ist gesetzlich vorgesehen für:
Kontinuierliche Schichtbetriebe
Bau- und Montagestellen
Saison- und Kampagnenbetriebe, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit durch eine Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen wird
Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.
Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen
Bei Tätigkeiten und Einrichtungen, die dem Bundesberggesetz unterliegen: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Für das Personal Juristischer Personen, die unter der Aufsicht der Landkreise stehen, sind die Landkreise zuständig.
Soweit zugleich ein Antrag auf Sonn- und Feiertagsbeschäftigung wegen Auslandskonkurrenz nach § 13 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz gestellt wird: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.
Die zuständige Aufsichtsbehörde kann bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen anfordern.
Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur Nachtarbeit schriftlich beantragen. Dafür sind die folgenden Schritte durchzuführen:
Online Ablauf:
Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers statt.
Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen). Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).
Widerspruch: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz eingelegt werden.
Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales Arbeit, Gesundheit und Gleichstelllung
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