Bürger-Info
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Meldebescheinigung Erteilung - Hesel

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

» Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Meldebescheinigung Erteilung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stellen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

Nah am Menschen und für die Region.

Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

mo., di., mi., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di.
14.00 - 16.00 Uhr

do.
14.00 - 18.00 Uhr