Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.
Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei
Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
.Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt: örtlicher oder überörtlicher Sozialhilfeträger bzw. Sozialamt
Örtlicher oder überörtlicher Sozialhilfeträger bzw. Sozialamt
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.
» Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Grundsicherung
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
| Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |