Bürger-Info
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Einen Hund anmelden - Neukamperfehn

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

» Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Einen Hund anmelden - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stellen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

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Samtgemeinde Hesel

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26835 Hesel

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mo., di., mi., do., fr.
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