Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. Mit diesem Instrument wird die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Weiterhin sollen die Auswirkungen der zum Teil erheblichen Schwankungen der Agrarpreise damit abgefedert werden.
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe können, sofern die Voraussetzungen erfüllen, mit dem so genannten Sammelantrag Direktzahlungen beantragen. Zu den Direktzahlungen gehören die Basisprämie, die Zahlung für den Klima-und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (so genannte "Greening-Prämie"), die Umverteilungsprämie, die Zahlung für Junglandwirte (so genannte Junglandwirteprämie) sowie eine vereinfachte Zahlung für Kleinerzeuger.
Der Sammelantrag beinhaltet neben der Beantragung von Direktzahlungen auch die Beantragung der Zuweisung von Zahlungsansprüchen sowie die Beantragung von Förderungen für Agrarumweltmaßnahmen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Die Antragstellung erfolgt in elektronischer Form, in Niedersachsen und Bremen steht hierfür die Anwendung ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital) zur Verfügung.
Mit ANDI erfolgt sowohl die alphanumerische Bearbeitung von Antragsdaten als auch die graphische Bearbeitung von Schlaggeometrien. Zur Unterstützung werden den Antragstellern ihre personalisierten Vorjahresdaten vorgeblendet, so dass keine komplette Neueingabe erforderlich ist.
Der Antragsteller hat die Möglichkeit mit der Software an jedem Standard-PC seine Daten zu bearbeiten. Um die fehlerhafte Antragstellung möglichst einzuschränken, werden zahlreiche Plausibilitätsprüfungen bezüglich der Angaben durchgeführt und mit entsprechenden Fehlermeldungen kommentiert. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, die fehlerhaften Angaben noch zu korrigieren. Erst nach Abschluss der Bearbeitung übermittelt er seine Antragsdaten. Nach Übermittlung der Daten erhält der Antragsteller einen Datenbegleitschein. Diesen muss er unterschrieben der zuständigen Bewilligungsbehörde zuleiten, damit seine Daten in die Anwendung importiert werden und der Antrag gültig gestellt ist.
Die Meldung von Antragsänderungen und Berichtigungen wird ab 2019 ebenfalls über die Webanwendung ANDI abgewickelt. Das Programm ermöglicht die Bearbeitung der Antrags- und Flächendaten auf Basis der abgegeben Antragsdaten aus dem Antragsverfahren (ANDI, VAG) und des Bearbeitungsstandes Ihrer Bewilligungsstelle. Mit Hilfe des Grafikmoduls ist u. a. die Veränderung bzw. Erzeugung der Geometrien vor dem Hintergrund von Luftbildern möglich. Die Online-Anwendung kann in einem Browser aufgerufen und bearbeitet werden.
Die benötigten Papiervordrucke sind auf den Internet-Seiten des SLA hinterlegt.
Die Antragstellung erfolgt ab 2019 im Web. Papierunterlagen werden nur in Einzelfällen benötigt und werden in der Anwendung benannt und dort zum Download angeboten oder können bei der zuständigen Stelle bezogen werden.
Es fallen keine Gebühren an.
Erfolgt die Antragsstellung unter Zurhilfenahme einer Beratungsseinrichtung können Gebühren anfallen. Die jeweiligen Gebührensätze sind dort zu erfragen.
Der Antragsteller nimmt seine Eintragungen (sowohl alphanummerisch als auch grafisch) in ANDI vor und läd den Antrag hoch. Nach dem Hochladen wird ein Datenbegleitschein generiert, der ausgedruckt und unterschrieben bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden muss, um Gültigkeit zu erlangen.
Der Antragstermin ist der 15.5. des jeweiligen Antragsjahres.
Der Antragsänderungstermin (letzter Tag, an dem der Antragsteller Änderungen an einem bereits eingereichten Antrag vornehmen kann, ohne dass der Antrag gekürzt wird) ist der 31.5. des Antragsjahres.
Antragsfristende ist der letzte Tag, an dem ein Antrag erstmalig eingereicht werden darf und Änderungen zu einem Antrag mitgeteilt werden dürfen. Dieser Termin errechnet sich aus dem Antragstermin plus 25 Tage.
Änderungen, die nach dem Antragsänderungstermin aber bis zum Antragsänderungsfristende eingehen, werden mit Verfristungskürzungen belegt. Nach dem Antragsänderungsfristende eingehende Anträge sind verfristet und werden nicht berücksichtigt.
Der „letzte Tag für die Änderung des Antrags nach Vorabprüfung“, ist der letzte Tag, an dem der Antragsteller Änderungen auf Grund von Informationen aus der Vorabprüfung einreichen darf.
Für diese Termine gilt: fallen sie auf einen Feiertag, einen Samstag oder Sonntag, so werden sie auf den ersten darauf folgenden Arbeitstag gelegt.Modifikationsanträge können bis zum 01.10.des Antragsjahres eingereicht werden.
Modifikationsanträge können bis zum 01.10.des Antragsjahres eingereicht werden.
Aktuelle Informationen zur Webanwendung finden Sie auf den Seiten der zuständigen Stelle und des Servicecentrums Landentwicklung und Agrarförderung (SLA).
Information und Unterstützung können die Antragsteller auch auf den Seitendes SLA finden. Dort ist neben einer Auflistung der wichtigsten Themen auch ein FAQ-Katalog dargestellt. Erläuterungen und Bearbeitungshinweise sind ebenfalls eingestellt.
Auf den Seiten der zuständigen Stelle werden zudem Schulungsvideos bereitgestellt. Dorthin wenden sich die Antragstellenden auch bei fachlichen und technische Problemen.
» Informationen zur Web-Anwendung ANDI auf der Internetseite des SLA
» Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG)
» Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)
» Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG)
» Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlverpflV)
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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