Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |