Die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK) gewährt Beschäftigten des Dachdeckergewerbes folgende tarifvertragliche Leistungen:
Darüber hinaus sichert die Lohnausgleichskasse bei Insolvenz des Arbeitgebers die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Zahlung des Teiles eines 13. Monatseinkommens sowie des Zeitguthabens aus dem Arbeitszeitkonto.
Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Dachdeckergewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der LAK anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.
Die LAK ist Teil der Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks.
Wenden Sie sich an die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK).
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |