Bürger-Info
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Abnahme von Wesenstests Mitteilung Wegfall von Zulassungsvoraussetzungen - Holtland

Werden die Zulassungsvoraussetzungen zur Abnahme von Wesenstests nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 13 Abs. 3 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

» Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

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Abnahme von Wesenstests Mitteilung Wegfall von Zulassungsvoraussetzungen - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stellen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

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