Bürger-Info
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Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung - Firrel

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung

aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der

Aufenthalt die Dauer

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

nicht angegeben

nicht angegeben

nicht angegeben

  • Wohnungsgeberbestätigung

Es fallen keine Gebühren an.

nicht angegeben

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

nicht angegeben

Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

nicht angegeben

nicht angegeben

Bundesministerium des Innern

nicht angegeben

nicht angegeben

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stellen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

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Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

Mo., Di., Mi., Do., Fr.
09:00 – 12:00 Uhr

Mo., Di. 14:00 – 16:00 Uhr
Mi. 14:00 – 16:00 Uhr (nur Bürgerbüro)
Do. 14:00 – 16:00 Uhr (Meldeamt & Bürgerbüro bis 18:00 Uhr)