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Agrarinvestition Förderung - Schwerinsdorf

Die Maßnahme dient der Förderung von Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe und zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen   Landwirtschaft. Dabei sind besondere Anforderungen im Bereich Verbraucher-, Umwelt-, oder Klimaschutz sowie Tierschutz zu erfüllen. Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms können z.B. Investitionen in tiergerechte Ställe gefördert werden.

Das Land Niedersachsen, die Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg fördern unter finanzieller Beteiligung der EU investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

Die Maßnahme richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen. Es sind verschiedene Voraussetzungen zu beachten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Der Förderantrag muss in digitaler Form eingereicht werden. Das Programm zum Herunterladen steht im Downloadbereich zur Verfügung.

» Downloadbereich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Antragstellung ist ein Mal jährlich zu einem vorab bekanntgegebenen Termin möglich. Nach Prüfung der Anträge wird die Bewilligung erteilt. Erst danach darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Nach Durchführung der Investition werden der zuständigen Stelle ein Auszahlungsantrag und ein Verwendungsnachweis vorgelegt, danach kann die Zuwendung ausgezahlt werden.

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Für die Antragstellung und die Abwicklung des Verfahrens bieten Beratungseinrichtungen Unterstützung an.

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

20.11.2023

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Agrarinvestition Förderung - Formulare

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