Hat die verstorbene Person kein Testament hinterlassen und keinen Erbvertrag geschlossen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie benötigen in vielen Fällen einen Nachweis über Ihr Erbrecht.
Der Alleinerbschein bezeugt, dass Sie allein die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers antreten. Mit diesem erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf ein Bankkonto der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen.
Wenn Sie nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin oder Alleinerbe sind, können Sie zum Nachweis Ihrer Erbenstellung einen Alleinerbschein beim Nachlassgericht beantragen.
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Nur als Alleinerbe können Sie einen Alleinerbschein beantragen.
Formulare:
Onlineverfahren möglich:
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig:
» Gebührentabelle: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3)
Einen Alleinerbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen:
Sie müssen keine Fristen einhalten.
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» Informationsbroschüre des Bundesjustizministeriums zum Erben und Vererben
» Informationsbroschüre "Vererben – erben" des Niedersächsischen Justizministeriums
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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