Für Bergleute gibt es spezielle Regelungen bei der Rente. Dazu gehört die „Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute“. Diese Altersrente enthält einen Leistungszuschlag für langjährige Arbeit unter Tage und errechnet sich aus allen Ansprüchen der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Ab wann Sie Ihre Rente beantragen können, richtet sich danach, in welchem Jahr Sie geboren sind. Die Altersgrenze für den Renteneintritt wird stufenweise angehoben:
Welche Altersgrenze im Einzelnen für Sie gilt, können Sie mit dem Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung ermitteln.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie schon mit 60 Jahren in Altersrente gehen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie
Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) beträgt bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 25 Jahre. Hierzu zählen neben den ständigen Arbeiten unter Tage auch Monate, in denen Sie Anpassungsgeld bezogen haben.
Wenn Sie im Bergbau lange unter Tage gearbeitet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute beantragen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Es fallen keine Kosten an.
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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