Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer Abfallanfallstellen in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, müssen Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen an. Die Betriebsnummern erhalten Sie in Niedersachsen von dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Abfallanfallstellen müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.
Der Fixpreis richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen.
Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Die Erzeugernummer muss vor Beginn der Entsorgung erteilt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |