In Deutschland gibt es ein Verfahren zur Erstattung der Umsatzsteuer für
Wenn Sie als Botschaft, Konsulat oder eines deren Mitglieder Waren und Dienstleistungen von deutschen Unternehmen erwerben, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Diese kann Ihnen auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstattet werden. Eine direkte Umsatzsteuerbefreiung ist nicht möglich.
Die Erstattung beträgt pro Kalenderjahr und Mitglied maximal EUR 1.200,00. Der Erwerb eines Kraftfahrzeugs wird nicht auf den Maximalbetrag angerechnet.
Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer erstatten lassen.
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Für Sie entstehen keine Kosten.
Stellen Sie den Antrag per Post:
Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2018 eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung erhalten. Den Antrag auf Erstattung müssen Sie bis spätestens 31.12.2019 stellen.
in der Regel 3 bis 6 Monate
Bundesministerium der Finanzen
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