Wenn Sie in Deutschland Waren oder Dienstleistungen kaufen, zahlen Sie darauf in der Regel Umsatzsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die Umsatzsatzeuer erstatten lassen. Dies gilt für Internationale Organisationen und deren Bedienstete.
Die Erstattung können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Die Voraussetzungen für eine Erstattung und der Umfang der Erstattung richtet sich nach dem Umfang Ihrer Privilegien in Deutschland. Die Umsatzsteuerbefreiung für Bedienstete beträgt maximal 1.200 EUR pro Kalenderjahr. Der Kauf eines Kraftfahrzeuges wird nicht auf den Maximalbetrag angerechnet.
Eine direkte Befreiung von der Umsatzsteuer ist nicht möglich.
Als Internationale Organisation sowie als deren Bedienstete können Sie sich in Deutschland die Umsatzsteuer erstatten lassen.
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Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Sie können den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer per Post oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
Als Bedienstete oder als Bediensteter müssen Sie den Antrag bis zum 31. Dezember des auf den Umsatz folgenden Jahres stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2025 gekaufte Waren oder Dienstleistungen erhalten. Den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer müssen Sie spätestens bis zum 31.12.2026 stellen.
Für Internationale Organisationen und zwischenstaatliche Einrichtungen gibt es keine Frist.
Sie können einen nachträglichen Änderungsantrag stellen. Den sogenannten Nachtrag können Sie beim BZSt einreichen, wenn Sie beispielsweise einen fehlerhaften oder unvollständigen Antrag eingereicht haben.
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Bundesministerium der Finanzen
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Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
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