Wenn Sie als internationale Organisation oder eines deren Mitglieder Waren und Dienstleistungen von deutschen Unternehmen erwerben, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Diese kann Ihnen auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstattet werden. Eine direkte Umsatzsteuerbefreiung ist nicht möglich.
Internationale Organisationen werden von den an ihnen beteiligten Staaten gegründet, beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation oder die Internationale Arbeitsorganisation. Gemeinsame Aufgaben sind zum Beispiel:
Das Verfahren basiert je nach Organisation auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, beispielsweise auf Privilegienprotokollen, Sitzstaatabkommen, Einzelvereinbarungen oder der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Europäischen Union (EU).
Als internationale Organisation sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer erstatten lassen.
Anträge können stellen:
weitere Voraussetzungen:
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
» Formular "Antrag auf Erstattung indirekter Steuern - Internationale Organisation (010182)"
Für Sie entstehen keine Kosten.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer per Post:
Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2018 eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung erhalten. Den Antrag auf Erstattung müssen Sie bis spätestens 31.12.2019 stellen.
in der Regel 2 bis 6 Monate
Bundesministerium der Finanzen
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