Personenhandels-, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts haben die Möglichkeit, sich auf Antrag ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen.
Diese Option kann erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, ausgeübt werden.
Bei der Inanspruchnahme dieser Option werden die Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts ertragsteuerlich, wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafterinnen oder Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt.
Die Option ist ausgeschlossen für Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes sowie für Einzelunternehmen, Erbengemeinschaften und reine Innengesellschaften.
Für Gesellschaften mit Sitz im Ausland, die ausschließlich Einkünfte erzielen, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a EStG unterliegen, und für welche die Einkommensteuer nach § 50 Absatz 2 Satz 1 EStG oder die Körperschaftsteuer nach § 32 Absatz 1 KStG infolgedessen als abgegolten gilt, ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig.
Wenn Sie keinen Ablehnungsbescheid erhalten, geht die zuständige Finanzbehörde von einer wirksamen Option aus. Sie erhalten in der Regel eine Mitteilung über die Erteilung einer Körperschaftsteuernummer.
Wenn die Voraussetzungen für die Option ununterbrochen vorliegen, müssen Sie keinen neuen Antrag für die folgenden Wirtschaftsjahre stellen.
Die Beendigung der Option erfolgt auf Antrag oder bei Entfallen der Voraussetzungen der Option.
Als Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden.
Ihr zuständiges Finanzamt
Ihr zuständiges Finanzamt
Antragsberechtigt sind Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften.
Ausgeschlossen ist die Option für
Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes, Einzelunternehmen, Erbengemeinschaften und reine Innengesellschaften.
Sie können den Antrag im Fall einer Neugründung bis zum Ablauf eines Monats nach Abschlusses des Gesellschaftervertrags und im Fall eines Formwechsels einer Körperschaft in einer Personengesellschaft bis zum Ablauf eines Monats nach Anmeldung des Formwechsels beim zuständigen Register von der Körperschaft oder der Personengesellschaft mit Wirkung für das bereits laufende Wirtschaftsjahr stellen.
Wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Ägypten, Argentinien, Brasilien, China, Costa Rica, Gibraltar, Isle of Man, Jersey, Guernsey, Republik Korea, Kuwait, Mexiko, San Marino, Schweiz, Singapur, Sri Lanka oder Venezuela hat, müssen sie eine deutsche empfangsbevollmächtigte Person benennen.
Nicht angegeben
Es fallen keine Kosten an.
Übersenden Sie den Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung (zum Beispiel über „Mein Elster“) beziehungsweise den auf den Seiten des BZSt bereitgestellten Antrag für Gesellschaften mit Sitz im Ausland an die zuständige Finanzbehörde
Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise bei
Abschrift der Beschlussfassung über die Antragstellung
außerdem, wenn sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft im Ausland befindet:
Nachweis darüber, dass die Gesellschaft in dem Staat, in dem sich die Geschäftsleitung befindet, einer der deutschen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht unterliegt.
Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde
Geht die Finanzbehörde von einem wirksamen Antrag aus, erhalten Sie in der Regel ein Schreiben, mit dem Ihnen die zukünftige Körperschaftsteuernummer mitgeteilt wird.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Antragsfrist: Jederzeit, spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, ab dem die Option gelten soll.
Nicht angegeben
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Einspruch
nicht angegeben
Landesrechtliche Freigabe durch das Landesamt für Steuern Niedersachsen
nicht angegeben
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