Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können Abschlagszahlungen für die Beteiligung an laufenden Sachkosten beantragen.
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
Abschlagszahlungen für die Sachkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.
Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Sachkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.
Für die Erstattung der Personalkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Niedersächsisches Kultusministerium
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