Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Damit können Sie sich bei digitalen Behördengängen oder Online-Diensten sicher ausweisen.
Wenn sich Ihr Wohnsitz ändert, müssen Sie auch die Adresse im Chip Ihres Ausweisdokuments aktualisieren.
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die eID-Karte:
Wenn Ihre neue Kommune eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, können Sie die Adressänderung im Rahmen dieser Anmeldung auch online durchführen.
Eine persönliche Vorsprache ist dann nicht erforderlich.
Ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Anschrift für den Personalausweis oder die eID-Karte wird Ihnen per Post zugesandt.
Wenn Sie sich vor Ort ummelden möchten oder die Online-Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz nicht möglich ist, wenden Sie sich an das Bürgeramt.
Die Adresse wird dort in der Regel direkt bei der Wohnsitzanmeldung im Chip Ihres Ausweisdokuments aktualisiert.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT):
Die Adresse in Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) kann nur persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde geändert werden.
Eine Online-Änderung ist für den eAT nicht möglich.
Bitte bringen Sie zum Termin Ihre Meldebestätigung mit – sie dient als Nachweis Ihrer neuen Adresse.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie diese auch im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) aktualisieren. Das betrifft die Adresse, die im Chip Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte gespeichert ist.
Zuständig für die Aktualisierung im Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und der eID-Karte ist das Bürgeramt am neuen Wohnort – sofern unterstützt, auch digital möglich.
Zuständig für die Aktualisierung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist die Ausländerbehörde am neuen Wohnort.
Zuständig für die Aktualisierung im Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und der eID-Karte ist das Bürgeramt am neuen Wohnort – sofern unterstützt, auch digital möglich.
Zuständig für die Aktualisierung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist die Ausländerbehörde am neuen Wohnort.
Sie besitzen einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Sie haben den Wohnsitz gewechselt, sich erfolgreich umgemeldet und sind im Besitz einer aktuellen Meldebestätigung.
nicht angegeben
Bei der Online-Wohnsitzanmeldung benötigen Sie zusätzlich:
nicht angegeben
Verfahren bei persönlicher Vorsprache:
Sobald Sie sich im Bürgeramt persönlich umgemeldet haben, werden die Daten auf Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte vor Ort aktualisiert.
Für die Adressänderung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), müssen Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde wenden.
Verfahren bei Online-Ummeldung:
Wenn Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen und sofern die Kommune Ihres neuen Wohnsitzes dies anbietet, können Sie Ihre Adresse online aktualisieren.
Ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Anschrift für den Personalausweis oder die eID-Karte wird Ihnen per Post zugesandt.
Eine Vorsprache in der Behörde ist nicht erforderlich.
nicht angegeben
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
nicht angegeben
Widerspruch
Anfechtungsklage
Verpflichtungsklage
nicht angegeben
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
nicht angegeben
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