Sie haben festgestellt, dass Ihre eingereichte und noch nicht beschiedene Förderabgabeerklärung für das Vorjahr unvollständig oder fehlerhaft ist? Dann können Sie Ihren Antrag noch korrigieren.
Berechnung der Förderabgabe
Je nachdem, welchen Bodenschatz Sie gewinnen, erhebt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unterschiedliche Abgabensätze für die Förderabgabe:
Die Abgabensätze für die Förderung wird in der Landesverordnung über die Feldes- Und Förderabgabe festgelegt. Diese können für jeden Erhebungszeitraum variieren.
Befreiung von der Förderabgabe
Die Förderabgabe fällt derzeit nicht an für
Schwefel
Sie haben eine Förderabgabeerklärung eingereicht, wollen jedoch Ihre Angaben ändern? Solange Sie noch keinen Festsetzungsbescheid erhalten haben, können Sie Ihren ursprünglichen Antrag anpassen.
Zuständig ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Zuständig ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Es fallen keine Kosten an.
Sie können die Änderung der Förderabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Wenn Sie die Erklärung online über die Plattform „BergPass“ beantragen möchten:
Weiterer Ablauf:
Sie können den Antrag auf Änderung nur nach der Abgabe des ursprünglichen Antrags „Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme“ und vor Erhalt der Festsetzung der Förderabgabe von der Behörde stellen.
Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Förderabgabeerklärung und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen mitgeteilt werden.
Es ist direkt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Das Widerspruchsverfahren wurde abgeschafft.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
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