Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG). Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen.
Aufgrund der Nachweisverordnung, die das abfallrechtliche Nachweisverfahren regelt, ist die elektronische Nachweis- und Registerführung für alle Betroffenen verbindlich. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle ganz oder teilweise eine Befreiung davon aussprechen.
Weitere Informationen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren und zur elektronischen Registerführung:
» Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (GADSYS)
» Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH
Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des
Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem
abfallrechtlichen Nachwe
Die Zuständigkeit liegt bei der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Bei Fragen gibt die NGS zum Entsorgernachweis und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zum Begleitschein entsprechende Auskünfte.
nicht angegeben
nicht angegeben
Auskünfte zu Anträgen und Formularen erteilt die zuständige Stelle.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
nicht angegeben
» Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV)
» Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
» Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen (SAbfAndV ND)
nicht angegeben
nicht angegeben
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
nicht angegeben
| Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |