Bürger-Info
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Abwassergebühr Festsetzung - Firrel

Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden

Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende

Gebühr für die Ents

Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

nicht angegeben

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Abwassergebühr Festsetzung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stellen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

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26835 Hesel

04950 39-0

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Mo., Di., Mi., Do., Fr.
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Mo., Di. 14:00 – 16:00 Uhr
Mi. 14:00 – 16:00 Uhr (nur Bürgerbüro)
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