Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an die zuständige Stelle wenden.
Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.
Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch die zuständige Stelle.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.
Bei Problemen in der Familie und Fragen zur Erziehung können Sie die Beratung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Anspruch nehmen.
Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
ausgeblendet
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
ausgeblendet
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
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Validierung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
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