Bürger-Info
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Gründung einer politischen Partei Anzeige - Neukamperfehn

Der Vorstand einer neu gegründeten Partei muss bei der zuständigen Stelle die Gründung anzeigen.

Die Zuständigkeit liegt beim Bundeswahlleiter.

  • Gründungsprotokoll
  • Satzung
  • Programm
  • Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer Funktionen

Es fallen keine Gebühren an.

Die zuständige Stelle prüft allein, ob eine Organisation, die Unterlagen einreicht, als Partei i.S. des § 2 Absatz 1 Parteiengesetz (PartG) anzusehen ist.

» § 2 Absatz 1 Parteiengesetz (PartG)

Eine Partei verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestags- noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat. Vor der Wahl prüfen die jeweiligen Wahlausschüsse, ob die Partei zu der bevorstehenden Wahl (Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalwahl) zugelassen werden kann.

Weitere Hinweise zu einer Parteigründung finden Sie auf folgenden Seiten:

» Informationen zur Gründung einer Partei auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters

Niedersächsische Landeswahlleiterin

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Gründung einer politischen Partei Anzeige - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stellen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

Nah am Menschen und für die Region.

Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

mo., di., mi., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di.
14.00 - 16.00 Uhr

do.
14.00 - 18.00 Uhr