Bürger-Info
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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung - Schwerinsdorf

Die gewerbliche Schädlingsbekämpfung darf nur ausgeübt werden, wenn gegenüber der zuständigen Stelle u.a. der Nachweis der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpung nach den "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)" erbracht wurde.

Sachkundig ist z.B., wer

  • den anerkannten Abschluss "geprüfte/r Schädlingsbekämpfer/in" oder
  • die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltenden Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt hat oder
  • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.

Die gewerbliche Schädlingsbekämpfung darf nur ausgeübt werden, wenn gegenüber

der zuständigen Stelle u.a. der Nachweis der Sachkunde für einen Teilbereich

der Schädling

Die Zuständigkeit liegt bei der Fachschule.

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

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Die berufliche Umschulung mit anschließender Prüfung zum „geprüften Schädlingsbekämpfer" bzw. zur "geprüften Schädlingsbekämpferin“ war bis 2004 möglich. Sei dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum/ zur Schädlingsbekämpfer/in. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin. Weitere Informationen erteilt auch die Industrie- und Handelskammer (IHK).

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Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stellen

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

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