Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Familiengericht einreichen.
Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.
Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Ihren Antrag als annehmende Person vom Familiengericht ausgesprochen.
Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.
Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.
Unterlagen der Annehmenden:
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle wenden und ein Bewerbungsverfahren durchlaufen. Nach bestandener Adoptionspflegezeit können Sie den Adoptionsantrag stellen:
keine
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren gegebenenfalls länger.
» Orts- und Gerichtsverzeichnis über das Justizportal des Bundes und der Länder
» Familienportal des BMBFSFJ: Informationen zu Kinderwunsch und Adoption
nicht angegeben
Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages können Sie Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen.
nicht angegeben
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
nicht angegeben
nicht angegeben
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